Zum Inhalt springen

Inhalte melden

Du hältst einen Inhalt in der Roundera-App für rechtswidrig, etwa ein Gym, einen Coach, einen Wettkämpfer, ein Event oder eine Chat-Nachricht? Melde es hier, auch ohne Konto (Art. 16 Digital Services Act).

Akute Gefahr? Ruf den Notruf 110 an. Bei Hinweisen auf Straftaten, die Leben oder Sicherheit bedrohen, informieren wir die Strafverfolgungsbehörden (Art. 18 DSA).

So geht es weiter: Du bekommst sofort eine Referenznummer und, wenn du deine E-Mail-Adresse angibst, eine Eingangsbestätigung. Ein Mitglied unseres Teams prüft die Meldung sorgfältig und unvoreingenommen; automatisierte Mittel setzen wir für die Entscheidung nicht ein. Über das Ergebnis informieren wir dich per E-Mail. Mit der Antwort auf diese E-Mail kannst du innerhalb von 6 Monaten widersprechen.

Mit Konto geht es am schnellsten direkt in der App über „Melden“ am Inhalt. Dort ist die Nachricht oder das Profil gleich eindeutig zugeordnet. Andere Inhalte und Behördenanfragen: abuse@roundera.com. Falsche Öffnungszeiten oder Preise sind kein Rechtsverstoß: info@roundera.com.

Wie wir mit Meldungen umgehen, steht in den Nutzungsbedingungen im Abschnitt „Inhalte, Moderation und Sperren“.

Gemeldet werden Inhalte in der Roundera-App. Die Website selbst zeigt keine Gyms, Profile oder Events.

Name (mit Stadt oder Gym) oder der aus der App geteilte Link. Bei Chats: mit wem du gechattet hast, Datum und Uhrzeit.

Beschreibe genau, welcher Teil betroffen ist (Text, Foto, Name …) und gegen welches Recht er verstößt. Mindestens 20 Zeichen.

Deine Kontaktdaten (Pflicht, außer bei Hinweisen auf Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern)

An deine E-Mail-Adresse schicken wir die Eingangsbestätigung und das Ergebnis. Bei Hinweisen auf Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern kannst du anonym melden.

Was mit deinen Angaben passiert, steht in der Datenschutzerklärung. Wer häufig offensichtlich unbegründete Meldungen schickt, bekommt von uns eine Warnung per E-Mail. Danach können wir Meldungen von dieser E-Mail-Adresse für eine bestimmte Zeit ablehnen (Art. 23 Abs. 2 DSA). Hinweise auf Gefahren für Minderjährige nehmen wir immer an.